Archive für 25.11.2009

Unsere Lieferanten Winora und Haibike erhalten IF Design Award

Wir sind mit unserem Geschmack nicht alleine.
Winora und Haibike haben für drei ihrer Räder den begehrten IF-Design Award erhalten.

Winora für das Elektrorad town:e xp, das durch sein reduziertes Design und sein sportlich urbanes  Gesamtkonzept die Jury überzeugt hat.
Das Rad wird ab Frühjahr bei uns im Chiemgauer Radhaus erhältlich sein.

Town:e xp mit IF Design Award

Haibike punktete mit dem brandneuen und extrem leichten Rennrad Topmodell Affair RX.

Haibike Affair RX mit IF Design Award

Weiterer Designpreisgewinner, das Haibike Sleek RX dessen ungefedertes Pendant “Haibike Greed” bereits bei uns im Schaufenster zu bewundern ist.

Haibike Sleek RX mit IF Design Award

FL

Auch ohne Schild: Parkverbot auf Schutzstreifen

 Schutzstreifen in Prien

Seit dem 1. September 2009 müssen Autofahrer ein generelles Parkverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer beachten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.

Solche Schutzstreifen für den Radverkehr werden am rechten Fahrbahnrand durch eine unterbrochene Leitlinie markiert. Sie können mit einem Fahrradsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeugführer dürfen nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen fahren. Das gilt beispielsweise für sich begegnende Lkw, die Platz zum Ausweichen benötigen. Radfahrer dürfen dabei nicht gefährdet werden.

Schutzstreifen machen es Radfahrern möglich, auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer zügig und sicher voranzukommen. Bisher waren die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet, Verkehrszeichen aufzustellen, um ruhenden Verkehr auf dem Schutzstreifen zu unterbinden. Jetzt gilt das Parkverbot von Gesetzes wegen auch ohne Schilder.

ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener sagt: „Das gesetzliche Parkverbot passt zum Ziel ‚weniger Verkehrszeichen’ der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird bei konsequenter Überwachung dazu beitragen, die Schutzstreifen für Radfahrer frei zu halten.“ Die Regelung ergänzt das ebenfalls ohne Schilder bestehende Parkverbot auf sämtlichen Radwegen und Radfahrstreifen.

Das Bußgeld für Falschparken auf Schutzstreifen beträgt nach ADFC-Angaben mindestens 15 Euro. Karsten Hübener: „Auch wenn die neue Regelung in der StVO nicht leicht zu finden ist, schützt Unkenntnis nicht vor Strafe.“

Quelle: Pressemitteilung ADFC

|