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Laut einer Pressemitteilung des ADFC dürfen “hässlich” abgestellte Räder nicht entfernt werden
Dieser Eintrag stammt von admin Am 23.3.2009 @ 19:37 In Fahren | Kommentarfunktion deaktiviert
Die gerne geübte Praxis einiger Städte und Gemeinden, an Bahnhofsvorplätzen o.Ä. abgestellte Fahrräder zu entfernen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg für nicht zulässig erklärt.
Nachzulesen in einer [1] Presseerklärung des ADFC
FL
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[1] Presseerklärung des ADFC: http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/Parken-auf-Gehwegen
-und-Plaetzen-grundsaetzlich-erlaubt
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